Allgemeine GeschäftsbedingungenDie folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen unserem Consultingangebot zu Grunde. Sie werden im Bedarfsfall vertraglich konkretisiert. Solche AGB´s finden Sie in der Rubrik Mustervertrag speziell für die Organisationsberatung. AGB für Beratungsverträge in der Form als Dienstvertrag Mehraufwand zur Angebotserstellung Sofern die Erstellung eines Angebotes durch NEWSTAND einen erhöhten Aufwand in Bezug auf die Feststellung der Ausgangssituation beim Kunden und/ oder die Feststellung der zu bewirkenden Wertsteigerung beim Kunden und /oder die Konzeption eines Meßsystems zur Qualitätsbewertung bedeutet, kann NEWSTAND diesen Aufwand, im Einverständnis des Kunden, separat in Rechnung stellen. Sofern der Kunde diesen Aufwand nicht zu tragen bereit ist behält sich NEWSTAND das Recht vor, den Auftrag unter Einbehaltung der bislang erzielten Ergebnisse und Dokumentationen zurückzuweisen. Vorzeitige Auftragsbeendigung durch Kündigung Kündigt der Auftraggeber das Beratungsverhältnis ordentlich bevor vertraglich vereinbarte Teilleistungen erbracht sind, wird NEWSTAND für den Eintritt des Beratungserfolges nicht eintreten. Vorzeitige Auftragsbeendigung durch Erledigung Stellt sich nach Abschluß des Beratungsvertrages heraus, daß bestimmte, vertraglich vereinbarte Teilleistungen nicht, oder nicht in diesem Umfang zu erbringen sind, erhält NEWSTAND eine Pauschale als Aufwandsentschädigung für nachweislichen Aufwand und Vorhaltung von Ressourcen Ort der Leistungserbringung Ort der Leistungserbringung ist, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Ort vereinbart wurde, die Bundesrepublik Deutschland, Berlin. Ist ein anderer Leistungsort vereinbart, wird für die Zeit dieser Leistungserbringung der Auftraggeber für entsprechende, adäquat ausgestattete, Arbeitsplätze sorgen. NEWSTAND behält sich vor, für diese Zeit alternativ oder kumulativ einen erweiterten Honorarsatz zu erheben. Wettbewerbsverbot NEWSTAND verpflichtet sich, während der Laufzeit eines Beratungsvertrages mit dem Kunden keine gleichartigen Leistungen an direkt vor Ort tätige Konkurrenzunternehmen des Kunden zu erbringen oder Konkurrenzunternehmen zu gründen. Soweit der Kunde Konzernunternehmen zu seiner Konkurrenz zählt, ist NEWSTAND, in Absprache mit dem Kunden, eine Leistungserbringung an andere Konzernteile als die unmittelbar in Konkurrenz stehenden, im Zweifel gestattet. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers Der Kunde verpflichtet sich, NEWSTAND alle für die gewissenhafte Erfüllung Ihres Auftrages notwendigen Unterlagen auszuhändigen, Informationen zugänglich zu machen und sie in Entscheidungen, die den Gegenstand des Auftrages betreffen, rechtzeitig einzubeziehen. NEWSTAND ist berechtigt, sich die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen vom Auftraggeber schriftlich bestätigen zu lassen. Stillschweigen NEWSTAND ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber NEWSTAND von dieser Schweigepflicht entbindet. NEWSTAND ist befugt, NEWSTAND anvertraute, personen-bezogene Daten im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit zu verarbeiten. Bei Einschaltung Dritter hat NEWSTAND deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen. Referenzlisten NEWSTAND ist im Zweifel berechtigt, den Auftraggeber namentlich mit einer allgemeinen Beschreibung des Auftragsinhaltes in einer Referenzenliste zu führen und zu veröffentlichen, sowie zu diesem Zwecke Logos und Firmenzeichen des Auftraggebers zu nutzen. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen NEWSTAND verpflichtet sich, alle zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, daß Dritte nicht Einsicht nehmen können. Gerichtstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtstand ist, soweit zulässig: Bundesrepublik Deutschland, Berlin. Ergänzende AGB für Beratungsverträge als Werkvertrag Vorzeitige Auftragsbeendigung durch Kündigung Kündigt der Auftraggeber das Beratungsverhältnis ordentlich bevor vertraglich vereinbarte Teilleistungen erbracht sind, wird NEWSTAND dem Kunden die soweit erbrachten Leistungen zur Verfügung stellen. Ausschließliche Rechte des Kunden an diesen Teilleistungen werden dadurch nicht begründet. NEWSTAND behält sich vor, das Gesamtergebnis nach Fertigstellung weiteren Kunden anzubieten, soweit dadurch nicht Stillschweigenspflichten von NEWSTAND berührt werden. |