Allgemeine Geschäftsbedingungen für Organisationsberatung 1. PRÄAMBEL (Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit) Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Organisationsberatung" sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Unternehmensberater (NEWSTAND) zum Gegenstand haben. 1.1. Für den Fall, daß einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. 1.2. NEWSTAND ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren. 1.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, daß die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 1.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, daß NEWSTAND auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von NEWSTAND bekannt werden. 1.5. Der Auftraggeber sorgt dafür, daß seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden. 1.6. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und NEWSTAND bedingt, daß sie über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird. 2. Geltungsbereich und Umfang 2.1. Die Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang, es sei denn daß der Auftraggeber und NEWSTAND anderweitige schriftliche Vereinbarungen unter ausdrücklichem Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen haben. 2.2. Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang. 3. Umfang des Beratungsauftrages 3.1. Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. 3.2. Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für vertraglich vereinbarte Methoden und Arbeitsschritte von NEWSTAND. 4. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/ Vollständigkeitser- klärung 4.1. Den Auftraggeber trifft eine Informationspflicht für das/ die in Auftrag gegebene(n) Fachgebiet(e). Er hat NEWSTAND alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Daten längstens bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen und NEWSTAND laufend über eventuelle Änderungen zu informieren. Sollten die erforderlichen Grundlagen nicht binnen einer Frist von 14 Tagen NEWSTAND zur Verfügung gestellt werden, ist NEWSTAND berechtigt, den Auftrag aufgrund der eingeholten Informationen- ohne weitere Überprüfung- durchzuführen. Insoweit vom Beratungsauftrag abweichende Arbeitsergebnisse hat der Auftraggeber zu vertreten. 4.2. Für die vom Auftraggeber übernommenen Informationen und Daten übernimmt NEWSTAND keine Gewähr. NEWSTAND ist nicht verpflichtet die Grundlagen auf Richtigkeit und Echtheit zu überprüfen. Bestehen objektive Anhaltspunkte für Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit solcher Informationen und Daten, wird NEWSTAND den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen. 4.3. Sofern der Auftraggeber NEWSTAND die nach 4.2 monierten Daten und Informationen nicht innerhalb angemessener Zeit nachbessert, ist NEWSTAND berechtigt, nach Wahl den Auftrag analog 4.1 fortzusetzen oder die weitere Ausführung des Auftrages endgültig abzulehnen, sofern diese Daten und Informationen für die Durchführung des Auftrages erheblich sind. 5. Sicherung der Unabhängigkeit 5.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 5.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von NEWSTAND zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 6. § 5 Berichterstattung 6.1. NEWSTAND verpflichtet sich, über seine Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die ihrer etwaigen Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten. 6.2. Der Auftraggeber und NEWSTAND stimmen überein, daß für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/ einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt. 6.3. Den Schlußbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluß des Auftrages. 7. Schutz des geistigen Eigentums/ Urheberrecht/ Nutzung 7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die im Zuge des Beratungsauftrages von NEWSTAND, ihren Mitarbeitern und Kooperations-partnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von NEWSTAND an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung von NEWSTAND Dritten gegenüber wird damit nicht begründet. 7.2. Die Verwendung beruflicher Äußerungen von NEWSTAND zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt NEWSTAND zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge und zieht zusätzlich die Folgen unter 7.4 nach sich. 7.3. Der Auftraggeber kann, nach enger Absprache mit NEWSTAND, die Tatsache der Auftragserteilung zu diesem Zeitpunkt, Ergebnisse der Beratungsleistung nach Abschluß des Auftrages im Rahmen von Pressemitteilungen verwerten. Die Mitteilungstexte werden von NEWSTAND entsprechend gegengezeichnet, nachträgliche, inhaltliche, Änderungen seitens des Auftraggebers ziehen die Rechtsfolge unter Nummer 7.4 nach sich. 7.4. NEWSTAND verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht. Im Hinblick darauf, daß die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum von NEWSTAND sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken ist mit einer Vertragstrafe in Höhe von 10% des Auftragswertes belegt. NEWSTAND behält sich vor, darüber hinausgehende Schäden unbeschadet dieser Regelung geltend zu machen. 8. Mängelbeseitigung und Gewährleistung 8.1. NEWSTAND ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Sie ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 8.2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von NEWSTAND zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) von NEWSTAND. 8.3. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen unter 9. 9. Haftung 9.1. NEWSTAND und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. NEWSTAND haftet lediglich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern der NEWSTAND, oder beigezogene Kollegen, verursacht wurden. 9.2. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 9.3. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten. 10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit 10.1. NEWSTAND, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. 10.2. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann NEWSTAND schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. 10.3. NEWSTAND darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. 10.4. Die Schweigepflicht von NEWSTAND, ihrer Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. 10.5. NEWSTAND ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. NEWSTAND gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben. 11. Honoraranspruch 11.1. Der Honoraranspruch von NEWSTAND für bereits erbrachte Teilleistungen wird durch Änderungen oder Ergänzungen des Auftragsumfanges nicht berührt. 11.2. NEWSTAND kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der NEWSTAND berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen. 11.3. NEWSTAND wird in 14- tägigem Abrechnungsperioden Rechnungen unter Anschluß eines Leistungsverzeichnisses legen. Diese sind inklusive Mehrwertsteuer und binnen 8 Tagen ab Rechnungserhalt ohne etwaigen Abzug fällig. 12. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 12.1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12.2. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist Berlin. Erfüllungsort für die Beratungsleistung ist Bremen. 12.3. Für alle Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Berlin vereinbart, sofern dieser Zuständigkeitsvereinbarung nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegen-stehen. |